Regeln

1) VERHALTENSREGELN
2) BENUTZERREGLEMENT


1) VERHALTENSREGELN

1. Bouldern fordert Umsicht und gegenseitige Rücksichtnahme!

2. Grosse Sturzhöhe bedeutet grösseres Verletzungsrisiko.

3. Der Sturzbereich (ganze Matte) ist, abgesehen vom Spotten, frei zu halten.

4. Gegenstände jeglicher Art (Magnesium, Bürsten, Getränke, usw.) sind auf den Matten untersagt.

5. Das Verändern von Griffen und Tritten ist nicht erlaubt. Lose Strukturen und andere Mängel an der Boulderanlage bitte dem Personal mitteilen.

6. Herumrennen, schreien und spielen in der Halle ist verboten.

7. Es darf nur in den dafür gekennzeichneten Wandbereichen oben ausgestiegen werden. Der Aufenthalt auf dem Wanddeckel bei den Wänden ohne Ausstieg ist nicht gestattet.

8. In der Halle müssen stets Hallenturnschuhe oder Kletterfinken getragen werden. Bouldern ist nur in sauberen Kletterfinken oder Hallenturnschuhen gestattet. Aus Hygiene-Gründen ist barfüsseln in der ganzen Anlage (inkl. Kraftraum) nicht gestattet.

9. Das Konsumieren von Esswaren und Getränken ist nur im Bistro- und Barbereich erlaubt, nicht auf den Matten und Wanddeckeln.

10. Kein Bouldern nach Alkoholkonsum.

11. Wertsachen und Taschen sind ordnungshalber während dem Bouldern nicht mitzuführen, sondern in den vorhandenen Schliessfächern und Garderoben zu deponieren.

12. Im CITY BOULDER herrscht generelles Rauchverbot. Rauchen ist nur im gekennzeichneten Bereich auf der Terrasse erlaubt. 


2) BENUTZERREGLEMENT

1. Allgemein
Das Benutzerreglement (nachfolgend BR) regelt die Benutzung der Boulderhalle CITY BOULDER. Das BR enthält Richtlinien zur Sicherheit, Unfallverhütung, Hygiene sowie Ordnung. Der Einfachheit halber wird nachfolgend nur die männliche Form benutzt, die stellvertretend auch für alle weiblichen Benutzer gilt. Verstösse gegen das Reglement können eine Wegweisung durch das Personal zur Folge haben - ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises. Bei wiederholten oder extremen Verstössen kann gegen den fehlbaren Benutzer ein Hallenverbot ausgesprochen werden. Besitzern eines Abonnements wird in diesem Falle das Abonnement entzogen, ebenfalls ohne Anspruch auf Rückerstattung. 

2. Eigenverantwortung und Risiken
Die Benutzung der Anlage CITY BOULDER erfolgt auf eigene Verantwortung. Das Bouldern ist mit Verletzungsrisiken verbunden, die vom Betreiber, auch bei Einhaltung aller Regeln und der Anwendung grosser Vorsicht durch den Benutzer, nicht restlos eliminiert werden können. Während des Aufenthaltes im CITY BOULDER wird von jedem Benutzer gegenseitige Rücksichtnahme verlangt. Das Bouldern sowie das Spotten erfordern ein entsprechendes Mass an Konzentration. Der Aufenthalt im Sturzbereich (Matten) ist, abgesehen vom Spotten, frei zu halten.
Jeder Boulderer muss sich den Verletzungsrisiken bei Stürzen aus grossen Höhen bewusst sein.
Jeder Benutzer ist verpflichtet, sich beim Personal über weitergehende Sicherheitsvorkehrungen, die nicht durch dieses Reglement abgedeckt werden können, zu informieren und entsprechende Anweisungen zu befolgen.
Bouldern ohne Spotter ist generell erlaubt, wenn sich der Bouldernde der erhöhten Risiken im Falle eines Sturzes bewusst ist. Die Betreiber lehnen in diesem Falle bei Unfällen explizit die Haftung ab.
Andere Benutzer der Anlage sind aufgefordert, fehlbare Personen zurechtzuweisen oder dem Personal zu melden. 

3. Spotten
Der „Spotter“ versucht, mit seinen Armen und Händen den Boulderer bei einem Sturz auf dessen Beine zu lenken. Damit wird die Verletzungsgefahr für den Oberkörper (innere Organe), Rücken und Kopf minimiert. Der Spotter kann jedoch in keinem Falle für Verletzungen des Boulderers verantwortlich gemacht werden. Boulderer und Spotter müssen ungefähr die gleiche Körpermasse haben. 

4. Griffe und Tritte
Das Verändern von Griffen und Tritten ist ohne Einwilligung des Personals nicht erlaubt. Lose Strukturen und andere Mängel an der Boulderanlage müssen dem Personal umgehend gemeldet werden.
Jeder Benutzer ist sich des Risikos bewusst, dass sich Griffe und Tritte unter Belastung drehen und im Extremfall brechen können.

5. Kinder
Kinder bis und mit 14 Jahre dürfen sich in der Anlage CITY BOULDER nur in Begleitung eines Erwachsenen aufhalten, der die Aufsicht wahrnimmt und für das Kind haftet. Das Herumrennen ist in der ganzen Halle verboten. Der Aufenthalt auf den Matten ist nur zum Bouldern erlaubt, jegliches Herumrennen und Spielen ist verboten. Die Kinder müssen stets von einer erwachsenen Begleitperson betreut werden. CITY BOULDER lehnt dafür jede Verantwortung ab. Das Hallenpersonal kann Kinder und Begleitpersonen, die nachlässig handeln, aus der Halle verweisen.
Anzahl notwendige Begleitpersonen:
1 Begleitperson pro 2 Kinder von 2-9 Jahren
1 Begleitperson pro 3 Kinder von 10-12 Jahren
1 Begleitperson pro 6 Kinder ab 13-14 Jahren

6. Gruppen
Der Leiter einer Gruppe trägt die volle Verantwortung für seine Teilnehmer. Zu seiner Entlastung kann gegebenenfalls ein Instruktor zugezogen werden.
Kurse dürfen nur mit vorheriger Genehmigung durch die Geschäftsleitung abgehalten werden.
Das Reservieren von Wänden oder Sektoren ist nicht erlaubt.
Gruppen verhalten sich ruhig und rücksichtsvoll gegenüber anderen Gästen.

7. Personal
Beim Eintritt in die Halle ist dem Personal unaufgefordert das Abonnement vorzuweisen bzw. ein Einzeleintritt zu lösen. Die Quittung ist während dem gesamten Aufenthalt in der Halle aufzubewahren. Das Personal behält sich Stichprobenkontrollen vor. Ohne gültigen Ausweis ist keine Ermässigung möglich. Den Anweisungen des Personals ist in jedem Fall Folge zu leisten.
Bei Vandalismus und Diebstahl ist das Personal verpflichtet, die fehlbare Person der Polizei zu melden. 

8. Anlage
Es darf nur in den dafür vorgesehenen Bereichen auf der Wand ausgestiegen werden.
Bei Wänden ohne Ausstieg darf man sich nicht auf dem Wanddeckel aufhalten.
Für Boulderbau und Revisionen können Teilbereiche der Anlage unzugänglich sein. Für Wettkämpfe, Veranstaltungen und bei Ereignisse im Rahmen höherer Gewalt kann sogar die gesamte Anlage für den normalen Boulderbetrieb geschlossen sein. Eine Totalschliessung wird in jedem Falle vorher angekündigt. In den genannten Fällen besteht für Inhaber von Abonnementen keine Anspruch auf Rückerstattung.
11er-Karten und Jahresabos sind nicht übertragbar. Bei Missbrauch wird die Karte deaktiviert.
Autos müssen in dem dafür vorgesehenem Parkhaus geparkt werden.
Velos müssen in dem dafür vorgesehenen Velounterstand abgestellt werden.

9. Ordnung und Hygiene
In der Halle muss stets Schuhwerk (Turnschuhe, Flipflops, Kletterfinken...) getragen werden. Bouldern ist nur in sauberen Kletterfinken oder Hallenturnschuhen gestattet. Das Magnesia darf beim Bouldern nicht mitgeführt werden, sondern muss am Mattenrand deponiert werden.
Beim Bouldern und Spotten ist das Telefonieren oder Musikhören mit Kopfhörer nicht erlaubt.
Die gesamte Anlage inkl. sanitären Anlagen und Garderoben sind sauber zu halten.
Das Konsumieren von Esswaren ist nur in dem dafür vorgesehenem Bistro erlaubt, nicht auf den Matten.
Das Mitführen und Konsumieren von Getränken ist auf den Matten strikt untersagt.
Die Wertsachen und Taschen sind ordnungshalber während dem Bouldern nicht mitzuführen, sondern in den vorhandenen Schliessfächern und Garderoben zu deponieren. 

10. Raucher
Im CITY BOULDER herrscht generelles Rauchverbot. Geraucht werden darf nur im gekennzeichneten Bereich auf der Terrasse.

11. Haftung
Für Garderoben- und Wertsachen, sowie für Personen- und Sachschäden lehnen die Betreiber jede Haftung ab.
Wer Schaden verursacht oder Personen verletzt, hat die Konsequenzen selber zu tragen. Die Betreiber übernehmen hierfür keine Haftung.

Cityboulder AG / Niedfeldstrasse 1 / 6010 Kriens / März 2026

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -